Aufgrund der länger geschlossenen Schulen, haben Bund und Länder beschlossen, dass jedem Elternteil 20 statt 10 bezahlte Betreuungstage zustehen, für Alleinerziehende sind es insgesamt 40 Tage – auch wenn das Kind nicht krank ist, sonder „nur“ betreut werden muss. SWR-Korrespondent Uwe Lueb aus Berlin erklärt, wann man davon profitiert und wann es schwieriger wird:
Bekomme ich das neue Kinderkrankengeld, wenn ich im Home-Office bin?
„Wenn man im Home-Office arbeiten kann, trotz der Anwesenheit der Kinder, dann bekommt man Lohn, dann braucht man keine Ersatzleistung. Wenn man aber mit Kindern im Haushalt nicht arbeiten kann, muss man das glaubhaft begründen können, dass man sich um die Kinder kümmern muss und nicht arbeiten kann. Grundsätzlich ist die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, kein Ausschlussgrund für Kinderkrankengeld.“
Muss ich Urlaubstage für die Kinderbetreuung nehmen?
„Nein, das muss man ausdrücklich nicht. Das gilt genauso wie bei der bisher üblichen Regelung. Wenn ein Kind krank wird und man deshalb nicht arbeiten kann, dann muss man auch nicht erst Urlaub nehmen, um das Kinderkrankengeld zu bekommt. Das Besondere jetzt ist: Die Zahl der zusätzlichen möglichen Betreuungstage werden um zehn pro Elternteil aufgestockt. Aber es gibt nicht so viel Geld wie durch die Arbeit. In der Regel sind es nur 90 Prozent des normalen Lohns, außerdem ist es gedeckelt auf maximal 113 Euro pro Tag.“
Das sind die neuen Corona-Beschlüsse
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Was ändert sich für Privatversicherte?
„Eigentlich haben Privatversicherte keinen Anspruch darauf. Es gibt die Meinung, dass Privatversicherte über das Infektions-Schutzgesetz (§ 56a) abgesichter sind. In dem Paragrafen geht es eigentlich um Entschädigungen für den Fall, dass man nicht arbeiten darf und dadurch Einbußen hat. In einem neuen Absatz, den es seit letztem Jahr gibt, heißt es aber, dass man auch Anspruch auf Entschädigung hat, wenn etwa Schulen wegen einer Pandemie geschlossen sind und man deshalb seine Kinder selbst betreuen muss. Da steht aber nichts von Privatversicherten. Das heißt, darauf könnten sich eigentlich alle berufen. Wenn man Klarheit haben will, fragt man am besten seine eigene Krankenversicherung – egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.“