Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Dienstag hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) von einem guten Ergebnis für Rheinland-Pfalz gesprochen. Die Verhandlungen seien zwar hart und langwierig gewesen, doch beim Ziel sei man sich einig: Die Zahl der Neuinfektionen schneller zu senken.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten beschlossen, den Teil-Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern — die Maskenpflicht soll zudem verschärft werden. So müssen seit dem 25. Januar in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken aus Stoff sind dort dann nicht mehr zugelassen.
Die Beschlüsse im Überblick:
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Rheinland-Pfalz: Wechselunterricht für Klassen 1 bis 4
Die Schulen werden zwar auch in Rheinland-Pfalz bis Mitte Februar im Fernunterricht bleiben und die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben. Allerdings wird für die Kinder der Klassen 1 bis 4 ab dem 1. Februar Wechselunterricht angeboten, bei gleichzeitiger Aufhebung der Präsenzpflicht.
Ministerpräsidentin Dreyer hat zudem ein Maßnahmenbündel angekündigt, mit dem die Schüler unterstützt werden sollen — von Nachhilfe, über Hausaufgabenhilfe bis zur Sommerschule. Die Notbetreuung an Schulen bleibt weiterhin bestehen.
Eingeschränkter Regelbetrieb bei Kitas in RP
Bei den Kitas soll weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb beibehalten werden, erklärte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Weiterhin gelte, wer seine Kinder daheim betreuen kann, wird gebeten davon Gebrauch zu machen.
Diese Regeln gelten seit dem 11. Januar
Begrenzter Bewegungsradius: Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Infektionen binnen einer Woche dürfen sich nicht ohne triftigen Grund weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Dies sei vor allem „ein Instrument, um tagestouristische Ausflüge besser steuern zu können“, sagte Dreyer.
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Keine Präsenzpflicht in Schulen
Die Präsenzpflicht an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist zur Zeit ausgesetzt. Seit dem Ende der Weihnachtsferien gibt es Fernunterricht. Für die Abschlussklassen gibt es eine Sonderregelung mit dem Ziel, sie in geteilten Gruppen mit Abstandsregeln in der Schule zu unterrichten.
Unterricht vor Ort, wenn nicht daheim möglich
Für Schüler und Schülerinnen, die über keinen Internetzugang oder Computer verfügen, wird generell ein Präsenz-Unterricht angeboten. Dies gilt auch, wenn die Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben, weil sie berufstätig sind.
Präsenzveranstaltungen und Prüfungen an staatlichen Studien- und Lehrerseminaren sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich. An Schulen für Gesundheitsfachberufe, wie etwa Pflegeberufe, sind ausschließlich digitale Angebote möglich.
Hochschulen und Universitäten dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln Präsenzveranstaltungen abhalten. Die Abstandsregel kann aber aufgehoben werden, wenn das Studienfach praktische Arbeiten vorsieht, die eine Einhaltung der Regel nicht möglich machen.
Kitas bleiben offen
Anders als bei den Schulen bleiben Kindertagesstätten im Regelbetrieb geöffnet. Hintergrund ist, dass viele Eltern aus beruflichen und familiären Gründen keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Die Landesregierung appelliert aber an die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu lassen, wo immer dies möglich ist. Beim Bringen und Abholen der Kinder muss eine Maske getragen werden. In der Einrichtung selbst besteht für das Kita-Personal und die Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr keine Maskenpflicht.
Private Kontakte
Ein Haushalt darf nur noch eine Person aus einem anderen Haushalt empfangen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich sechs Jahren, sie werden nicht mitgezählt.
Viele Regeln und Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten schon länger – und auch weiterhin. Einen detaillierten Überblick aller Regeln gibt es hier:
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